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Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze, auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet, ist ausschlaggebend ob eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht oder nicht. Gesetzlich Krankenversicherte können nur dann in die private Krankenversicherung wechseln (oder bleiben freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert), wenn ihr Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Seit der Gesundheitsreform von 2007 gilt zudem eine Drei-Jahres-Frist. Das heißt: Das Einkommen muss drei Jahr in Folge oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, ehe die Möglichkeit besteht, in einer privaten Krankenversicherung aufgenommen zu werden.

Festgelegt wird die Versicherungspflichtgrenze jedes Jahr neu vom Bundesarbeitsministerium. 2009 lag dieser Wert bei 48.600 Euro. Er steigt 2010 auf 49.950 Euro an. Das entspricht einem monatlichen Einkommen von 4.050 Euro in 2009 und 4.162,50 Euro in 2010. Die Versicherungspflichtgrenze darf nicht mit dem Wert für die Beitragsbemessungsgrenze verwechselt werden. Seit 2003 werden die beiden Grenzwerte getrennt voneinander festgelegt. Die Beitragsbemessungsgrenze ist ausschließlich für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Kassen von Belang.