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Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherungen stocken den immer kleiner werdenden Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen auf. Sie lassen sich für alle Bereiche des Gesundheitswesens vereinbaren. Bekannt sind in erster Linie Zusatzversicherungen in der Zahnmedizin. Sie decken die hohen Kosten für Zahnersatz oder Implantate ab – insbesondere, wenn höherwertiges Material gewünscht wird –, an denen sich die Kassen nur mit einem Festzuschuss beteiligen.

Möglich sind auch Krankenzusatzversicherungen im ambulanten und stationären Bereich. Der Versicherungsschutz kann dabei ganz individuell gestaltet werden, vom Einbettzimmer und der Chefarztbehandlung im Krankenhaus über den Besuch beim Heilpraktiker oder Psychotherapeuten bis hin zu Zuzahlungen für Sehhilfen, Hörgeräte oder alternative Medizin.

Gängige Praxis ist es inzwischen, dass für einzelne Bereiche Krankenzusatzversicherungen als Paket angeboten werden. Es umfasst dann gleich eine Reihe von Leistungen oder kann in Form von einzelnen Bausteinen zusammengestellt werden. Angeboten werden die Zusatzversicherungen von privaten Krankenversicherungen. Sie kooperieren teilweise auch mit gesetzlichen Krankenkassen und gestalten für deren Mitglieder eigene Tarife.