A B E F K V

Krankentagegeld

Krankentagegeld schützt vor Einkommensverlusten und kann im Rahmen einer privaten Versicherung vereinbart werden. Es handelt sich vom Prinzip her um eine Verdienstausfallversicherung für den Fall, dass aufgrund von Arbeitsunfähigkeit (krankheits- oder unfallbedingt), kein oder nur ein geringeres Einkommen erzielt wird. Diese Lücke wird über das Krankentagegeld geschlossen.

Für Arbeitnehmer gelten hierbei besondere Regeln. Sie erhalten das Krankentagegeld frühestens nach 42 Tagen, also nach der Lohnfortzahlung. Krankentagegeld und sonstige Leistungen, wie zum Beispiel Krankengeld oder Übergangsgeld, dürfen in der Summe nicht mehr als 100 Prozent des letzten Nettogehaltes ausmachen. Ausschlaggebend ist das durchschnittliche Einkommen der letzten zwölf Monate bevor die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde.

Während eine Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer als sinnvoll bezeichnet wird, gilt sie für Selbständige als notwendig, weil sie keine Lohnfortzahlung erhalten und der Verdienstausfall schon ab dem ersten Tag spürbar ist. Vereinbaren lassen sich unterschiedliche Tagessätze und Karenzzeiten, ab denen das Krankentagegeld gewährt wird. Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung steigen, je kürzer die Karenzzeit gewählt wird.