Heilpraktikergesetz
„(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.“ (Quelle: Bundesjustizministerium)
Dies bedeutet zugleich: Die Ausübung des Berufes des Heilpraktikers, sei es nun des normalen Heilpraktikers, der auch körperlich behandeln darf, oder auch des Heilpraktikers für Psychotherapie, (hier den Link setzen zum Punkt „Heilpraktiker für Psychotherapie“) der auch der „kleine Heilpraktiker“ genannt wird, weil er nicht körperlich behandeln darf, bedarf einer Erlaubnis.
Diese Erlaubnis wird nur unter bestimmten Bedingungen erteilt, die in der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, der HeilprGDV, geregelt ist. Dort heißt es in § 2:
„ (1) Die Erlaubnis wird nicht erteilt,
a)wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
b)wenn er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
c) (weggefallen)
d)wenn er nicht mindestens abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen kann,
e)(weggefallen)
f) wenn sich aus Tatsachen ergibt, daß ihm die ... sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere, wenn schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen,
g) wenn er in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist,
h)wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß er die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird,
i)wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt ergibt, daß die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde.“ (Quelle: Bundesjustizministerium)
Die Zulassung erfolgt durch eine bestandene Prüfung beim Gesundheitsamt. Dort wird die Befähigung des Antragsstellers zum Heilpraktiker (hier den Link setzen zum Punkt „Heilpraktiker“) festgestellt und der Antrag, im Falle der vorhandenen Fähigkeit, positiv beschieden. Das Gleiche gilt auch für den Heilpraktiker für Psychotherapie. Eine praktische Prüfung findet nicht statt. Dennoch sollte jeder angehende Heilpraktiker eine Heilpraktiker-Schule besuchen, die auch Praktika anbietet oder zumindest einen Großteil der Ausbildung praxisorientiert durchführt. Dies ist zumindest zu empfehlen, um dann später auch während der beruflichen Ausführung auch praxisfest zu sein.
Die Ausbildung zum Heilpraktiker vielleicht hast Du hier einen Link zu einer der Schulen, die eine Ausbildung anbieten, die machen ja zum Teil sicher auch Affiliatesachen) ist ganz unterschiedlich gestaltet und je nach Schule unterschiedlich. Auch die Kosten variieren sehr, je nach Schule und Ausbildungsart.