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Heilpraktiker für Psychotherapie

Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist nicht als Erweiterung der normalen Heilpraktiker-Ausübung zu verstehen, sondern ist getrennt davon zu sehen. Während der eigentliche Heilpraktiker (hier den Link setzen zum Punkt „Heilpraktiker“) für körperliche Leiden zuständig ist, und diese auch behandeln darf, hat der Heilpraktiker für Psychotherapie keine Befugnis, eine Behandlung des Körpers seines Patienten vorzunehmen. Lediglich für seelische Leiden darf er behandelnd tätig werden. Dadurch unterscheiden sich der Heilpraktiker für Psychotherapie und der Heilpraktiker im Sinne der medizinischen Behandlung der körperlichen Beschwerden des Patienten sehr stark voneinander.

Deshalb wird der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund seiner starken Behandlungseinschränkung auch oft als kleiner Heilpraktiker bezeichnet. Die gesetzliche Regelung ist für beide jedoch gleich geregelt und deshalb auch verankert im „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“, dem so genannten Heilpraktikergesetz (hier den Link setzen zum Punkt „Heilpraktikergesetz“) und der HeilprGDV, der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz.

Die sehr unterschiedlichen Behandlungsarten beim Heilpraktiker und beim Heilpraktiker für Psychotherapie lassen auch Raum für unterschiedliche Berufswege. Wer körperlich behandeln möchte, aber auch für seelische Leiden in der Psychotherapie zuständig sein möchte, kann auch beide Ausbildungen machen und für beide Heilpraktiker-Berufe eine Zulassung erwerben. In den meisten Fällen jedoch entscheidet sich ein angehender Heilpraktiker für eine der beiden Richtungen und strebt eine entsprechende Heilpraktiker-Ausbildung (hier den Link setzen zum Punkt „Heilpraktiker-Ausbildung“) an. Diese muss selbst bezahlt werden, ist nicht gerade günstig, ist aber inzwischen unter bestimmten Voraussetzungsbedingungen von der Steuer absetzbar.